VwGH 16.06.1987, 86/14/0190
VwGH 16.06.1987, 86/14/0190
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen. |
Normen | |
RS 2 | Die Anschaffungkosten oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat auch der Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren und zwar gleichgültig, ob diese Wirtschaftsgüter abnutzbar oder nicht abnutzbar sind. |
Normen | |
RS 3 | Der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für künftige Abfertigungen ist als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch von einem Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986140190.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-62794