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VwGH 16.06.1987, 86/14/0190

VwGH 16.06.1987, 86/14/0190

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen.
Normen
RS 2
Die Anschaffungkosten oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat auch der Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren und zwar gleichgültig, ob diese Wirtschaftsgüter abnutzbar oder nicht abnutzbar sind.
Normen
RS 3
Der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für künftige Abfertigungen ist als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch von einem Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140190.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-62794