VwGH 20.01.1987, 86/14/0097
VwGH 20.01.1987, 86/14/0097
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wirkung, wenn eine Berufungsentscheidung (Berufungsvorentscheidung) den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid aufhebt. Eine Berufungsvorentscheidung entfaltet diese Wirkung bereits mit ihrer Erlassung (Bekanntgabe) und nicht erst mit ihrer Rechtskraft. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986140097.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-62746