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VwGH 20.01.1987, 86/14/0097

VwGH 20.01.1987, 86/14/0097

Rechtssatz


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Normen
BAO §276 Abs1;
BAO §288 Abs1;
BAO §307;
RS 1
Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wirkung, wenn eine Berufungsentscheidung (Berufungsvorentscheidung) den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid aufhebt. Eine Berufungsvorentscheidung entfaltet diese Wirkung bereits mit ihrer Erlassung (Bekanntgabe) und nicht erst mit ihrer Rechtskraft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140097.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-62746