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VwGH 16.09.1986, 86/14/0020

VwGH 16.09.1986, 86/14/0020

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Der Einkommensbesteuerung unterliegt das, was der Steuerpflichtige im jeweiligen Veranlagungszeitraum erwirtschaftete, und nicht das, was er erwirtschaften hätte können.
Normen
RS 2
Hegt eine Abgabenbehörde begründete Bedenken an der Höhe erklärter Kapitalerträge aus Bankguthaben und kann sie diese Bedenken wegen des Bankgeheimnisses nicht bei der Kreditunternehmung unmittelbar selbst klären, so ist sie berechtigt, den Steuerpflichtigen zur Vorlage klärender Bestätigungen der Kreditunternehmung aufzufordern und die Kapitalerträge bei Nichtvorlage einer solchen Bestätigung gegebenenfalls zu schätzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140020.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-62698