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VwGH 19.10.1988, 86/13/0155

VwGH 19.10.1988, 86/13/0155

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Durch die Nichtaufnahme angebotener Beweise wird nicht das Parteiengehör, sondern sonstige Verfahrensvorschriften verletzt.
Norm
RS 2
Da der Abgabenpflichtige über seine für die Besteuerung maßgebenden Verhältnisse wohl genau informiert ist, kann angenommen werden, daß ein von ihm vorgeschlagenes Schätzungsergebnis in keinem größeren Umfang von der Wirklichkeit abweicht, als dies bei einer von der Abgabenbehörde vorgenommenen Schätzung in Kauf genommen werden muß.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130155.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-62668