VwGH 19.10.1988, 86/13/0155
VwGH 19.10.1988, 86/13/0155
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Durch die Nichtaufnahme angebotener Beweise wird nicht das Parteiengehör, sondern sonstige Verfahrensvorschriften verletzt. |
Norm | BAO §184 Abs1; |
RS 2 | Da der Abgabenpflichtige über seine für die Besteuerung maßgebenden Verhältnisse wohl genau informiert ist, kann angenommen werden, daß ein von ihm vorgeschlagenes Schätzungsergebnis in keinem größeren Umfang von der Wirklichkeit abweicht, als dies bei einer von der Abgabenbehörde vorgenommenen Schätzung in Kauf genommen werden muß. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1986130155.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-62668