VwGH 27.07.1987, 86/10/0114
VwGH 27.07.1987, 86/10/0114
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | In einer Rechtsanwaltskanzlei ist stets der Anwalt für die Informationsaufnahme mit der Partei und die Entscheidung, welches Rechtsbehelf und welches Rechtsmittel innerhalb welcher Frist zu ergreifen sein wird, verantwortlich. |
Normen | |
RS 2 | Der Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides ist für die weiteren beabsichtigten Verfahrensschritte von so wesentlicher Bedeutung, dass diese Information vom Anwalt nicht ungeprüft von einer Kanzleikraft übernommen werden darf. Dadurch, dass der Rechtsvertreter diese ungeprüfte Information seiner Entscheidung über den Zeitpunkt der Einbringung des Rechtsmittels zugrundelegte, wurde ein schuldhaftes Verhalten gesetzt, was die Bewilligung der Wiedereinsetzung ausschloss. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986100114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-62578