VwGH 27.04.1989, 86/06/0220
VwGH 27.04.1989, 86/06/0220
Rechtssätze
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Norm | AVG §41 Abs2; |
RS 1 | Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des § 42 Abs 2 AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2205/79 E RS 2 |
Norm | AVG §13a; |
RS 2 | Die Manuduktionspflicht nach § 13 a AVG 1950 geht nicht so weit, dass eine Partei, die unter Hinweis auf die Präklusionsfolgen gemäß § 42 Abs 1 AVG 1950 zu einer mündlichen Verhandlung geladen wurde, vom Verhandlungsleiter ausdrücklich zur Erhebung von Einwendungen und zu deren inhaltlicher Ausgestaltung angeleitet werden müsste. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 84/07/0057 E RS 2 |
Normen | BauO Stmk 1968 §30 Abs4; BauO Stmk 1968 §54 Abs3; BauO Stmk 1968 §59 Abs1 lita; |
RS 3 | Die Stmk BO gewährleistet kein subjektives öffentliches Recht des Nachbarn auf Schutz von Brunnen hinsichtlich Wasserversorgung und Wasserqualität. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0325/72 E VwSlg 8381 A/1973 RS 3 |
Normen | BauO Stmk 1968 §61 Abs2; BauRallg impl; |
RS 4 | Wegen des von vornherein beschränkten und durch Präklusion möglicherweise weithin begrenzten Mitspracherechtes der Nachbarn können diese Verfahrensmängel nur so weit geltend machen, als sie dadurch in der Verfolgung ihrer noch geltend zu machenden subjektiv-öffentlichen Rechte beeinträchtigt werden. (Hinweis auf das zur OÖ BauO ergangene E , 1676/73, VwSlg 8713 A/1974) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/06/0246 E RS 4 |
Normen | BauO Stmk 1968; BauRallg; |
RS 5 | Der stmk BauO ist ein allgemeiner Schutz vor Immissionen - siehe jedoch § 4 Abs 3 stmk BauO sowie Bestimmungen des stmk ROG - fremd, weshalb dem Nachbarn hinsichtlich der geänderten Umweltbedenken kein Mitspracherecht zukommt (Hinweis E , 83/06/0246, BauSlg 244). |
Norm | BauRallg impl; |
RS 6 | Der Nachbar hat kein Recht darauf, dass sich die Verkehrsverhältnisse auf öffentlichen Straßen nicht ändern (Hinweis E , 1896/67, VwSlg 3735 A/1968 und E , 1891/74, VwSlg 5182 A/1977). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/05/0027 E RS 2 |
Norm | BauRallg impl; |
RS 7 | Auf die Einhaltung des Ortsbildes und Landschaftsbildes steht den Nachbarn kein subjektiv öffentliches Recht zu (Hinweis E , 3325/53, VwSlg 3600 A/1954). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/06/0055 E RS 6 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1986060220.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-62475