VwGH 18.12.1986, 86/06/0143
VwGH 18.12.1986, 86/06/0143
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | BauO Stmk 1968 §93 Abs2; BauRallg; VwGG §34 Abs1; VwRallg; |
RS 1 | Richtet sich der Abtragungsauftrag der konsenslos errichteten Plakatwand nur an den Grundeigentümer (der diesbezügliche Bescheid wurde nur ihm gegenüber erlassen), so ist die beschwerdeführende Partei, die die Plakatwand aufstellte und lediglich durch Übermittlung einer Bescheidausfertigung "zur Kenntnis" verständigt wurde, durch Zurückweisung ihrer Berufung gegen den erstinstanzlichen baupolizeilichen Auftrag nicht in ihren Rechten verletzt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986060143.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-62453