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VwGH 18.12.1986, 86/06/0143

VwGH 18.12.1986, 86/06/0143

Rechtssatz


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Normen
BauO Stmk 1968 §93 Abs2;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
RS 1
Richtet sich der Abtragungsauftrag der konsenslos errichteten Plakatwand nur an den Grundeigentümer (der diesbezügliche Bescheid wurde nur ihm gegenüber erlassen), so ist die beschwerdeführende Partei, die die Plakatwand aufstellte und lediglich durch Übermittlung einer Bescheidausfertigung "zur

Kenntnis" verständigt wurde, durch Zurückweisung ihrer Berufung gegen den erstinstanzlichen baupolizeilichen Auftrag nicht in ihren Rechten verletzt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060143.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-62453