VwGH 27.01.1987, 86/05/0174
VwGH 27.01.1987, 86/05/0174
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Nachbar besitzt in einem Grundabteilungsverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 2 Wr BauO Parteistellung; dies ist dann nicht der Fall, wenn im Zuge der nun erfolgten Bauplatzschaffung Grundstücke als Verkehrsflächen einer noch auszubauenden Gasse neu geschaffen wurden; dass nämlich alle Nachbarn als Parteien anzusehen seien, welche zu einer neuen Verkehrsfläche (in Zukunft) Grundflächen abzutreten haben, trifft nach § 134 Abs 2 Wr BauO nicht zu. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986050174.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-62425