Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 27.01.1987, 86/05/0174

VwGH 27.01.1987, 86/05/0174

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §8;
BauO Wr §134 Abs2;
BauRallg;
RS 1
Ein Nachbar besitzt in einem Grundabteilungsverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 2 Wr BauO Parteistellung; dies ist dann nicht der Fall, wenn im Zuge der nun erfolgten Bauplatzschaffung Grundstücke als Verkehrsflächen einer noch auszubauenden Gasse neu geschaffen wurden; dass nämlich alle Nachbarn als Parteien anzusehen seien, welche zu einer neuen Verkehrsfläche (in Zukunft) Grundflächen abzutreten haben, trifft nach § 134 Abs 2 Wr BauO nicht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050174.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-62425