VwGH 24.09.1986, 86/03/0106
VwGH 24.09.1986, 86/03/0106
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Werden die Verständigungen nach § 17 Abs 2 ZustellG, § 21 Abs 2 ZustellG vom Zusteller an der Eingangstür angebracht, obwohl ihre Einlegung in den Briefkasten möglich ist, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor. Gemäß § 7 ZustellG gilt die Zustellung dann erst mit dem Zeitpunkt vollzogen, zu dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (Hinweis E , 1915/71). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 12240 A/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986030106.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-62342