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Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Sachleistungen, aber auf Kostenerstattung, jedoch nur nach Vorfinanzierung
iFamZ 2009/166
10 ObS 36/09f
Nach dem System des ASVG obliegt es den Krankenversicherungsträgern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dafür zu sorgen, dass ärztliche Hilfe, Heilmittel etc bei Bedarf jedem Versicherten als Sachleistung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung stellt demnach die Ausnahme und nicht die Regel dar ( 10 ObS 119/03b, zur medizinischen Hauskrankenpflege; Mosler in Strasser, Arzt und gesetzliche Krankenversicherung [1995] 33).
Das Sachleistungsprinzip bedeutet aber nicht, dass die Krankenversicherungsträger alle Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich in natura zu erbringen haben. Besteht aber keine generelle Verpflichtung der Krankenversicherung, jede einzelne Leistung tatsächlich in natura zu erbringen, muss auch ein durchsetzbarer Anspruch auf die Gewährung als Sachleistung verneint werden ( 10 ObS 9/99t, SSV-NF 13/12; RIS-Justiz RS0111541). Wenn der Versicherte bzw Anspruchsberechtigte eine einzelne Leistung nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers erhält, kann er nur Kostenerstattung verlangen (Mosler in Strasser, Arzt und gesetzliche Krankenversicherung, 45 ff, 54 ff). Eine Lei...