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Amtswegige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 VSPBG betreffend Eignungsfeststellung der Vereine zur Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern
iFamZ 2009/160
§ 1 VSPBG; Art 139 ff B-VG
(G 81/09)
Auslöser für die verfassungsgerichtliche Prüfung des § 1 VSPBG ist eine Bescheidbeschwerde an den VfGH, mit welcher der beschwerdeführende Verein die Zurückweisung seines Antrags an den BMJ auf „bescheid- oder verordnungsmäßige“ Feststellung der Eignung zur Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern bekämpft. In der Beschwerde wird neben Vollzugsfehlern auch die Verfassungswidrigkeit des § 1 VSPBG behauptet. Aus Anlass dieser Beschwerde entstanden beim VfGH Bedenken, dass die vom Gesetzgeber in § 1 Abs 1 und 2 VSPBG angeordnete Erlassung einer Verordnung zur Eignungsfeststellung mit dem bundesverfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystem nicht im Einklang stehe. Der VfGH ging davon aus, dass die auf einen jeweiligen konkreten Verein bezogene Feststellung, die Voraussetzungen für die Sachwalterschaft zu erfüllen, einen Ausspruch über die Rechtssphäre des konkreten Vereins enthalte. Ausgehend von der verfassungsrechtlich vorgesehenen Unterscheidung von Verordnungen und Bescheiden liege ein verfassungswidriger „Missbrauch der Form“ durch den einfachen Gesetzgeber vor, wenn für eine individuelle ver...