Suchen Hilfe
VwGH 04.03.1986, 85/14/0164

VwGH 04.03.1986, 85/14/0164

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Es besteht weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung, einem Kind ein Studium im Ausland zu ermöglichen, wenn dasselbe Studium auch im Inland absolviert werden kann.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0181 E RS 1
Norm
EStG 1972 §34;
RS 2
Ausführungen dahingehend, daß das Studium der Mathematik und Physik auch an einer inländischen Universität absolviert werden kann, und zwar auch mit Ausrichtung auf "Computererfordernisse". Darauf, daß inländische und ausländische Studienordnungen im einzelenen voneinander abweichen, kommt es nicht an. Entscheidend ist, daß die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) unternommen werden können.
Norm
EStG 1972 §34;
RS 3
Ein ausländisches Studium vermag die Zuerkennung einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (Hinweis E , 85/14/0097).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140164.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-62097