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Weiterbestehen der Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der drogenabhängigen Tochter
iFamZ 2009/140
Sachverhalt: Der Vater beantragte, ihn ab von der Unterhaltspflicht gegenüber seiner 1988 geborenen Tochter zu befreien. Diese hatte im Frühjahr 2006 begonnen, Drogen zu konsumieren. In der Folge bekam sie Hepatitis C. Anfang 2007 wurde sie schwanger. Der Vater ihres Kindes, mit dem sie zusammenlebt, war von Ende Juni 2005 bis Ende Dezember 2006 in Haft gewesen. Sie hat sich einer Drogentherapie unterzogen. Eine Untersuchung im Juli 2007 ergab, dass sie lediglich körperliche Arbeiten bei geringem bis maximal normalem Leistungsdruck ausüben konnte. Das Erstgericht gab dem Begehren des Vaters statt, das Rekursgericht verpflichtete ihn zu einem (herabgesetzten) monatlichen Unterhalt von 200 Euro.
Rechtliche Beurteilung: Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters zurück. Mit dem neuerlichen Beginn einer Ausbildung bei einem Zahnarzt im April 2005 war es zu einem Wiederaufleben der Unterhaltspflicht des Vaters gekommen, weil sich nach gewöhnlichem Lauf der Dinge dadurch die Lebensverhältnisse der Tochter dadurch entscheidend verbessern konnten. Trotz eines aus bloßem Leichtsinn begonnenen Drogenkonsums, der zur Hinderung der Selbsterhaltungsfähigkeit führt, ...