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VwGH 30.04.1986, 85/09/0103

VwGH 30.04.1986, 85/09/0103

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Von einem Erschleichen des Bescheides kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Behörde die Möglichkeit hatte, die Unrichtigkeit des Parteienvorbringens durch amtswegige Ermittlungen ohne Schwierigkeit zu widerlegen, und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1890/55 E VwSlg 4455 A/1957 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090103.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-61862