VwGH 03.07.1986, 85/08/0201
VwGH 03.07.1986, 85/08/0201
Rechtssätze
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Norm | AlVG 1977 §21 Abs1; |
RS 1 | Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes besteht keine Bindung an das einem rechtskräftigen Beitragsvorschreibungsbescheid der Gebietskrankenkasse zugrunde liegende Entgelt. |
Normen | ASVG §49 Abs3 Z7; UrlaubsG 1976 §7; |
RS 2 | Der Umstand, dass Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, gem § 7 des BG betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl 1976/390 (UrlaubsG), rechtsunwirksam sind, bedeutet nicht notwendigerweise auch, dass die als "Urlaubsablöse" bezeichneten Zahlung als "Urlaubsabfindung" iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG anzusehen ist. Wesentlich für die Beitragsfreiheit einer derartigen Vergütung ist, dass sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985080201.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-61855