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VwGH 03.07.1986, 85/08/0201

VwGH 03.07.1986, 85/08/0201

Rechtssätze


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Norm
AlVG 1977 §21 Abs1;
RS 1
Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes besteht keine Bindung an das einem rechtskräftigen Beitragsvorschreibungsbescheid der Gebietskrankenkasse zugrunde liegende Entgelt.
Normen
ASVG §49 Abs3 Z7;
UrlaubsG 1976 §7;
RS 2
Der Umstand, dass Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, gem § 7 des BG betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl 1976/390 (UrlaubsG), rechtsunwirksam sind, bedeutet nicht notwendigerweise auch, dass die als "Urlaubsablöse" bezeichneten Zahlung als "Urlaubsabfindung" iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG anzusehen ist. Wesentlich für die Beitragsfreiheit einer derartigen Vergütung ist, dass sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080201.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-61855