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VwGH 15.12.1988, 85/06/0068

VwGH 15.12.1988, 85/06/0068

Rechtssatz


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Normen
BauO Krnt 1969 §14 Abs1;
BauRallg;
RS 1
Die Versagung der Baubewilligung entspricht nicht dem Gesetz, wenn die fehlenden Voraussetzungen durch Auflagen hergestellt werden könnten. Nach § 14 Abs 1 Krnt BauO sind projektsverändernde Auflagen zulässig, solange Charakter und Zweck des Vorhabens nicht geändert werden (Hinweis E , 0816/74, VwSlg 8685 A/1974 und E , 2745/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1985060068.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-61776