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Rechtstatsächliches zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Vertretung durch nächste Angehörige
Erhebungen in Österreich und Deutschland zur Akzeptanz in der Bevölkerung
Grundlegende gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich der Gesetzgeber dazu veranlasst gesehen hat, neue Rechtsinstitute zu schaffen. Im folgenden Beitrag soll, soweit dies aufgrund der bestehenden Datenlage möglich ist, erhoben werden, ob und in welchem Ausmaß diese von der Bevölkerung angenommen werden.
I. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Auf der einen Seite haben die demografische Entwicklung, die einen starken Anstieg des Anteils alter Menschen an der Gesamtbevölkerung brachte, das zunehmende Grundrechtsbewusstsein in der Bevölkerung sowie „Verrechtlichungstendenzen“ dazu geführt, dass die Zahl der Sachwalterschaften und die Inanspruchnahme öffentlicher Institutionen massiv angestiegen sind, auf der anderen Seite hat sich aber auch die Einsicht durchgesetzt, dass der Selbstbestimmung – insb der körperlich und geistig beeinträchtigten Personen – durch entsprechende Rechtsinstrumente verstärkt zum Durchbruch verholfen werden muss. Dementsprechend wurden in den letzten Jahren im Grunde schon länger anerkannte Rechtsinstrumente, wie etwa die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht, gesetzlich normiert. Völlig neu ist allerdin...