VwGH 31.01.1985, 84/16/0172
VwGH 31.01.1985, 84/16/0172
Rechtssätze
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Norm | FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335; |
RS 1 | Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2978/79 E RS 2 |
Norm | FinStrG §35 Abs1; |
RS 2 | Ausführungen, daß es nicht darauf ankommt, ob die Entziehung einer Ware dem Zollverfahren zum Vorteil des Bfrs erfolgte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984160172.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-61566