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Möglicher Anspruch eines rumänischen Kindes auf österreichischen Unterhaltsvorschuss bei unbekanntem Aufenthalt des Vaters
iFamZ 2009/103
§ 2 Abs 1 UVG, VO (EWG) 1408/71
Sachverhalt: Das Kind, das bei seiner Mutter in Österreich lebt, und seine Eltern sind rumänische Staatsbürger. Ob die Mutter in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der (aktuelle) Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekannten Adresse in Großbritannien lebt(e).
Das Erstgericht bewilligte dem Kind Vorschüsse nach § 4 Z 2 UVG für die Zeit von bis . Das Rekursgericht wies den Vorschussantrag im Hinblick auf den unbekannten Aufenthalt des geldunterhaltspflichtigen Vaters ab.
Rechtliche Beurteilung: Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen zur Klärung auf, ob die Mutter in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als arbeitslose Arbeitnehmerin sozialversichert war. Auch die Mutter kann den Anspruch auf österreichische Unterhaltsvorschüsse vermitteln. Selbst im Fall eines Zusammentreffens von Ansprüchen aus mehreren Mitgliedstaaten würde der Anspruch im Wohnsitzstaat der Kinder vorgehen.