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iFamZ 2, März 2009, Seite 120

„Meine Wünsche sollen ernst genommen werden!“

Sachwalterschaft und Selbstbestimmung im Spiegel der Wahrnehmung von Klientinnen mit intellektueller Behinderung

Tobias Buchner

In Österreich wurde in den letzten Jahrzehnten ein international beispielhafter Weg der Rechtsfürsorge gegangen, welcher eine systematische Weiterentwicklung von Selbstbestimmungsmöglichkeiten beinhaltete. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich in der Praxis angewendet werden. Dieser Artikel geht dieser Frage nach anhand der Ergebnisse eines Workshops zum Thema Sachwalterschaft für Menschen mit intellektueller Behinderung. Basierend auf den Erfahrungen der Betroffenen werden Überlegungen angestellt, welche gesetzlichen Änderungen nötig wären, um ein hohes Maß an Selbstbestimmung für Klientinnen von Sachwalterinnen auch in der Praxis zu sichern. Daran anschließend wird diskutiert, inwiefern die Regelungen des SWRÄG 2006 mit den Bestimmungen von Art 12 der UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung vereinbar sind.

I. Entwicklungen der Rechtsfürsorge der letzten 25 Jahre in Österreich unter dem Aspekt der Selbstbestimmung

In den letzten 25 Jahren haben sich in der Gesetzgebung im Bereich der Rechtsfürsorge in Österreich bedeutende Veränderungen vollzogen. Forciert von den Reformbewegungen der Pädagogik und der Psychiatrie wurde im J...

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