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VwGH 22.01.1985, 84/14/0072

VwGH 22.01.1985, 84/14/0072

Rechtssätze


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Normen
FinStrG §10 idF 1975/335;
FinStrG §29 idF 1975/335;
RS 1
Die Erklärung, im Prüfungszeitraum Einnahmen an Dritte weitergegeben zu haben, läßt eine Abgabenverkürzung nicht erkennen und stellt schon deshalb keine Selbstanzeige dar.
Normen
FinStrG §10 idF 1975/335;
FinStrG §29 idF 1975/335;
RS 2
Zum Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung gehört die Berichtigung falscher oder die Ergänzung unvollständiger Angaben in soweit präzisierter Form, daß der Behörde die Grundlage für eine sofortige richtige Entscheidung über den vereitelten oder verkürzten

Abgabenanspruch ermöglicht wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140072.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-61373