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VwGH 05.10.1988, 84/13/0044

VwGH 05.10.1988, 84/13/0044

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §19 Abs1;
RS 1
Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann.
Norm
EStG 1972 §19;
RS 2
Zinsen, mit denen die Bank das Kontokorrentkonto eines Steuerpflichtigen belastet, können erst dann als von diesem geleistet iSd § 19 Abs 2 EStG angesehen werden, soweit (sobald) auf dem Kreditkonto vom Steuerpflichten oder von dritter Seite stammende Beträge gutgeschrieben werden (wurden), über die das Kreditunternehmen verrechnungstechnisch verfügen kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1984130044.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-61235

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