VwGH 05.10.1988, 84/13/0044
VwGH 05.10.1988, 84/13/0044
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §19 Abs1; |
RS 1 | Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. |
Norm | EStG 1972 §19; |
RS 2 | Zinsen, mit denen die Bank das Kontokorrentkonto eines Steuerpflichtigen belastet, können erst dann als von diesem geleistet iSd § 19 Abs 2 EStG angesehen werden, soweit (sobald) auf dem Kreditkonto vom Steuerpflichten oder von dritter Seite stammende Beträge gutgeschrieben werden (wurden), über die das Kreditunternehmen verrechnungstechnisch verfügen kann. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1984130044.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-61235