Suchen Hilfe
VwGH 05.11.1984, 84/10/0176

VwGH 05.11.1984, 84/10/0176

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Eine Ortsabwesenheit in der Dauer einer Woche hebt den Charakter einer Räumlichkeit als Wohnung iS des § 4 ZustellG auf. Eine Hinterlegung gemäß § 17 Abs 1 ZustellG darf unter einer solchen Adresse nicht erfolgen, weil es an einer Abgabestelle fehlt. Es liegt daher auch keine "hinterlegte Sendung" iS des § 17 Abs 3 ZustellG vor.
Normen
RS 2
Eine Hinterlegung gemäß § 8 ZustellG bedarf einer entsprechenden behördlichen Anordnung gemäß § 23 Abs 1 ZustellG, welcher eine Prüfung der Voraussetzungen voranzugehen hat.
Normen
RS 3
Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 11575 A/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100176.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-61190

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden