VwGH 05.11.1984, 84/10/0176
VwGH 05.11.1984, 84/10/0176
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine Ortsabwesenheit in der Dauer einer Woche hebt den Charakter einer Räumlichkeit als Wohnung iS des § 4 ZustellG auf. Eine Hinterlegung gemäß § 17 Abs 1 ZustellG darf unter einer solchen Adresse nicht erfolgen, weil es an einer Abgabestelle fehlt. Es liegt daher auch keine "hinterlegte Sendung" iS des § 17 Abs 3 ZustellG vor. |
Normen | |
RS 2 | Eine Hinterlegung gemäß § 8 ZustellG bedarf einer entsprechenden behördlichen Anordnung gemäß § 23 Abs 1 ZustellG, welcher eine Prüfung der Voraussetzungen voranzugehen hat. |
Normen | |
RS 3 | Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 11575 A/1984 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984100176.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-61190