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iFamZ 2, März 2009, Seite 98

Anforderungen an die Genauigkeit und Verständlichkeit von Heimverträgen

iFamZ 2009/76

§§ 6 Abs 1, 3; 27d, 27f KSchG, § 25 Abs 4 OÖ Alten- und PflegeheimV

Eine Vertragsklausel, die eine zusätzliche Nachforschung in einem angeführten Normtext erforderlich macht, widerspricht damit § 27d KSchG. Eine Klausel in einem Heimvertrag über Entgeltänderungen bei Änderungen der öffentlichen Abgaben, durch Rechtsvorschriften oder durch behördlich vorgegebene Änderungen der Standards verstößt gegen § 6 Abs 1Z 5 KSchG wegen mangelnder Bestimmtheit. Die bei Abwesenheit eines Heimbewohners jedenfalls eintretende – wenn auch noch so geringe konkrete – Ersparnis muss nach § 27f zweiter Satz KSchG zumindest in Form einer Pauschale dem Heimbewohner gutgeschrieben werden.

Das vorliegende Verfahren betrifft eine Verbandsklage gegen einen Heimträger in Oberösterreich wegen der Verwendung von nach dem KSchG unzulässigen Vertragsbestandteilen in AGB, [...]. [...]Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gem § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. [...]

In dritter Instanz sind noch folgende von der klagenden Partei beanstandete Klauseln Gegenstand des Verfahrens:

1.

„Der Heimträger ist berechtigt, ohne Zustimmung des Bewohners Entgeltänderungen durchzuführen, wenn sich die bisherige Berechnungs- bzw. Kalkulationsg...

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