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iFamZ 2, März 2009, Seite 96

Wahrung des rechtlichen Gehörs

iFamZ 2009/71

§§ 58 Abs 1 Z 1, 66 Abs 1 Z 1 AußStrG

Mangels Parteistellung kann der dem Betroffenen zum Unterhalt Verpflichtete nicht in das psychiatrische Gutachten im Sachwalterschaftsakt Einsicht nehmen. Dies begründet jedoch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn dem Unterhaltsverpflichteten im Unterhaltsverfahren ein berufskundliches Gutachten zur Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit vorlag, in welchem ihm die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens zur Kenntnis gebracht wurden, soweit diese als Grundlage dienten.

1. In seinem Revisionsrekurs rügt der Vater (erstmals) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Diese soll darin liegen, dass er keine Gelegenheit gehabt habe, eine Stellungnahme zu dem im Verfahren 10 P 59/06d des Bezirksgerichts Scheibbs (Sachwalterschaftsverfahren) eingeholten gerichtsärztlichen Gutachten abzugeben. Dieses Gutachten sei ihm im vorliegenden Verfahren niemals zur Kenntnis gebracht und ihm keine Möglichkeit eingeräumt worden, sich dazu zu äußern. Auch von sich aus habe er in dieses Gutachten keinen Einblick nehmen können, da ihm der Akt 10 P 59/06d des Bezirksgerichts Scheibbs mangels Parteistellung nicht zugänglich gewesen sei. Das Gericht hat den Parteien Verfahren...

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