VwGH 12.04.1984, 84/06/0073
VwGH 12.04.1984, 84/06/0073
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Gemeindeaufsichtsbehörde (hier: in Anwendung des Kärntner Müllabfuhrgesetzes) wird der ihr zustehenden kassatorischen Aufgabe nicht gerecht, wenn sie eine Vorstellung gegen einen Bescheid einer Gemeindebehörde (im eigenen Wirkungsbereich) als unbegründet abweist, obwohl dieser Bescheid auf ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren gegründet ist. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0549/67 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984060073.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-61087