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VwGH 12.04.1984, 84/06/0073

VwGH 12.04.1984, 84/06/0073

Rechtssatz


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Normen
B-VG Art119a Abs5;
GdO Tir 1966 §112;
VwGG §42 Abs2 litc Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb impl;
RS 1
Die Gemeindeaufsichtsbehörde (hier: in Anwendung des Kärntner Müllabfuhrgesetzes) wird der ihr zustehenden kassatorischen Aufgabe nicht gerecht, wenn sie eine Vorstellung gegen einen Bescheid einer Gemeindebehörde (im eigenen Wirkungsbereich) als unbegründet abweist, obwohl dieser Bescheid auf ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren gegründet ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0549/67 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984060073.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-61087