VwGH 29.04.1986, 84/05/0254
VwGH 29.04.1986, 84/05/0254
Rechtssätze
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Normen | AVG §39 Abs2; KanalanschlußG Bgld §1; |
RS 1 | Ein Auftrag betreffend die Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Kanalnetz ist ausschließlich an den jeweiligen Grundeigentümer zu richten. Dieser ist von Amts wegen zu ermitteln. |
Normen | AVG §66 Abs4; VwRallg impl; |
RS 2 | Die im § 66 Abs 4 AVG verankerte grundsätzliche Verpflichtung der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung in der Sache selbst schließt die Verpflichtung mit ein, auch Änderungen der Sachlage und Beweislage, welche erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetreten oder hervorgekommen sind, in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2082/75 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984050254.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-61074