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VwGH 20.09.1983, 83/14/0007

VwGH 20.09.1983, 83/14/0007

Rechtssatz


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Norm
BAO §24 Abs1 litd;
RS 1
Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E , 1402/69).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1554/69 E VwSlg 4224 F/1971 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140007.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-60732