VwGH 20.09.1983, 83/14/0007
VwGH 20.09.1983, 83/14/0007
Rechtssatz
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Norm | BAO §24 Abs1 litd; |
RS 1 | Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E , 1402/69). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1554/69 E VwSlg 4224 F/1971 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983140007.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-60732