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VwGH 25.01.1983, 83/14/0004

VwGH 25.01.1983, 83/14/0004

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Aufwendungen für die Errichtung einer Eigentumswohnung sind nur dann als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Jahr der Bezahlung als ERRICHTER oder als dessen ANGEHÖRIGER im Sinne des § 18 Abs 2 Z 1 EStG anzusehen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140004.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-60729