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VwGH 28.11.1984, 83/13/0063

VwGH 28.11.1984, 83/13/0063

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §28;
GewStG §1;
RS 1
Der Betrieb einer gepachteten Hotelgarage (Dauermieter und Kurzmieter) bedarf einer laufenden Beaufsichtigung und Überwachung und ist daher als GEWERBLICHE Tätigkeit anzusehen. Dafür spricht weiters auch die Bereitschaft, den Garagenbenützern als Nebenleistung das Reinigen ihrer Fahrzeuge anzubieten (Hinweis E , 1844/62 und E , 1207/65).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130063.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-60676