VwGH 28.11.1984, 83/13/0063
VwGH 28.11.1984, 83/13/0063
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der Betrieb einer gepachteten Hotelgarage (Dauermieter und Kurzmieter) bedarf einer laufenden Beaufsichtigung und Überwachung und ist daher als GEWERBLICHE Tätigkeit anzusehen. Dafür spricht weiters auch die Bereitschaft, den Garagenbenützern als Nebenleistung das Reinigen ihrer Fahrzeuge anzubieten (Hinweis E , 1844/62 und E , 1207/65). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130063.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-60676