VwGH 21.02.1984, 83/05/0156
VwGH 21.02.1984, 83/05/0156
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | |
Norm | BauRallg impl; |
RS 2 | Der Charakter eines gemischten Baugebietes geht nicht dadurch verloren, dass - zu Unrecht - ein wesentlich störender Betrieb mit baubehördlicher Bewilligung errichtet wird. |
Normen | |
RS 3 | Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens im gewerbebehördlichen Betriebsanlage-Genehmigungsverfahren können zwar im baubehördlichen Bewilligungsverfahren herangezogen werden, aber nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Themenstellung dieser beiden Verfahren. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0401/80 E RS 3 |
Norm | AVG §45 Abs2; |
RS 4 | Das Gutachten eines Sachverständigen muß entsprechend begründet sein. (Hinweis auf E vom , Zl. 2241/51, VwSlg 3159 A/1953) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1886/77 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983050156.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-60484