Suchen Hilfe
VwGH 21.02.1984, 83/05/0156

VwGH 21.02.1984, 83/05/0156

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BauO OÖ 1976 §46;
BauRallg impl;
ROG OÖ 1972 §16 idF 1977/015;
RS 1
Die Frage, ob ein bestimmter Betrieb im gemischten Gebiet nach § 16 Abs 7 OÖ ROG zulässig ist, hängt von den mit dieser Betriebstype verbundenen Emissionen ab, welche im Verfahren festzustellen sind (Hinweis E , 1873/76, VwSlg 9382 A/1976 erg zur BauO Stmk).
Norm
BauRallg impl;
RS 2
Der Charakter eines gemischten Baugebietes geht nicht dadurch verloren, dass - zu Unrecht - ein wesentlich störender Betrieb mit baubehördlicher Bewilligung errichtet wird.
Normen
AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
RS 3
Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens im gewerbebehördlichen Betriebsanlage-Genehmigungsverfahren können zwar im baubehördlichen Bewilligungsverfahren herangezogen werden, aber nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Themenstellung dieser beiden Verfahren.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0401/80 E RS 3
Norm
AVG §45 Abs2;
RS 4
Das Gutachten eines Sachverständigen muß entsprechend begründet sein. (Hinweis auf E vom , Zl. 2241/51, VwSlg 3159 A/1953)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1886/77 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983050156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-60484