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VwGH 24.03.1983, 82/15/0131

VwGH 24.03.1983, 82/15/0131

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die nach krankenanstaltenrechtlichen Vorschriften - hier KAG und OÖ KAG - ZUR DECKUNG DES BETRIEBSABGANGES eines Krankenhauses gewährten Bundeszuschüsse und Landeszuschüsse sind wesensmäßig etwas anderes als Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln ZUR

ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN DES

ANLAGEVERMÖGENS iSd § 3 Z 29 EStG 1972 und § 6 Z 10 EStG 1972; die Selbstverbrauchsteuerbemessungsgrundlage darf daher um solche Bundeszuschüsse und Landeszuschüsse nicht unter Berufung auf § 29 Abs 6 UStG 1972 gekürzt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150131.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-60303