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VwGH 03.05.1983, 82/14/0254

VwGH 03.05.1983, 82/14/0254

Rechtssätze


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Normen
BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §122 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §8 Abs1 Satz2;
RS 1
Wird eine Maschine gekauft, so richtet sich der Zeitpunkt der Anschaffung nicht nach den zivilrechtlichen Grundsätzen über den Erwerb des Besitzes oder des Eigentums. Maßgebend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Im Augenblick des Ausscheidens aus dem Betrieb des Verkäufers liegt Anschaffung durch den Käufer vor (das Wirtschaftsgut kann gleichzeitig nur einem Steuersubjekt zugerechnet werden).
Normen
EStG 1972 §122 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §8 Abs1 Satz2;
RS 2
Ist ein Wirtschaftsgut nach diesen Regeln vom Steuerpflichtigen im Ausland angeschafft und ist es bestimmt, in einer inländischen Betriebsstätte verwendet zu werden, so sind die Voraussetzungen für die vorzeitige Abschreibung gegeben, auch wenn das Wirtschaftsgut aus technischen Gründen in der inländischen Betriebsstätte nicht zum Einsatz gelangen kann.
Normen
EStG 1972 §122 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §8 Abs1 Satz2;
RS 3
Hat ein Unternehmer nur eine inländische und keine ausländische Betriebsstätte, dann werden alle Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens der inländischen Betriebsstätte zugerechnet.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5784 F/1983;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140254.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-60227