VwGH 03.05.1983, 82/14/0254
VwGH 03.05.1983, 82/14/0254
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wird eine Maschine gekauft, so richtet sich der Zeitpunkt der Anschaffung nicht nach den zivilrechtlichen Grundsätzen über den Erwerb des Besitzes oder des Eigentums. Maßgebend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Im Augenblick des Ausscheidens aus dem Betrieb des Verkäufers liegt Anschaffung durch den Käufer vor (das Wirtschaftsgut kann gleichzeitig nur einem Steuersubjekt zugerechnet werden). |
Normen | |
RS 2 | Ist ein Wirtschaftsgut nach diesen Regeln vom Steuerpflichtigen im Ausland angeschafft und ist es bestimmt, in einer inländischen Betriebsstätte verwendet zu werden, so sind die Voraussetzungen für die vorzeitige Abschreibung gegeben, auch wenn das Wirtschaftsgut aus technischen Gründen in der inländischen Betriebsstätte nicht zum Einsatz gelangen kann. |
Normen | |
RS 3 | Hat ein Unternehmer nur eine inländische und keine ausländische Betriebsstätte, dann werden alle Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens der inländischen Betriebsstätte zugerechnet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5784 F/1983; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140254.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-60227