VwGH 09.11.1982, 82/14/0057
VwGH 09.11.1982, 82/14/0057
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Auch schlüssige oder bloß mündlich vereinbarte Gesellschaftsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen können den Erfordernissen entsprechen, die nach der Judikatur des VwGH für die steuerliche Anerkennung solcher Verhältnisse vorliegen müssen (Hinweis auf E , 1459/71, VwSlg 4363 F/1972, erg zu § 32a EStG 1967). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2385/79 E VwSlg 5519 F/1980 RS 2 |
Norm | |
RS 2 | Die Errichtung eines für eigene Wohnzwecke eines Nichtunternehmers - hier einer Grundstücksgemeinschaft von Ehegatten - bestimmten Einfamilienhauses ist jedenfalls solange noch keine typische Vorbereitungshandlung für eine künftige, im Vermieten von einzlnen Räumlichkeiten gelegene unternehmerische Tätigkeit und daher nicht geeignet, die Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 zu begründen, als die Absicht der künftigen Vermietung zwar einem eingeschränkten Personenkreis bekannt ist, aber in bindenden Vereinbarungen keinen Niederschlag gefunden hat und auch nicht aus sonstigen Gründen mit ziemlicher Sicherheit feststeht, daß eine anteilige Vermietung des Hauses erfolgen wird. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1817/79 E VwSlg 5541 F/1981 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982140057.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-60162