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VwGH 09.03.1982, 82/14/0044

VwGH 09.03.1982, 82/14/0044

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §103;
VermStG §10;
RS 1
Von den Fällen der Erzielung von inländischen Einkünften iSd § 2 Abs 3 Z 1, Z 2 und Z 4 EStG 1972 abgesehen, wird man im allgemeinen auch eine im Inland ausgeübte gewerbliche Tätigkeit als der Anordnung einer Zuzugsbegünstigung hinderlich ansehen müssen (Lit). Dies gilt nicht nur für im Inland als Einzelunternehmer gewerblich tätige Personen, sondern grundsätzlich auch für Mitunternehmer iSd § 23 Z 2 EStG 1972.
Normen
EStG 1972 §103;
VermStG §10;
RS 2
Nimmt ein Kommanditist auf die Geschäftsgebarung der KG keinen wesentlichen Einfluß, entfaltet er also keine besonderen wirtschaftlichen Tätigkeiten im Inland, dann ist es nicht ausgeschlossen, eine Erwerbstätigkeit iSd § 103 EStG 1972 und des § 10 VermStG zu verneinen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140044.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-60154