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VwGH 09.03.1982, 82/14/0038

VwGH 09.03.1982, 82/14/0038

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Umstand, daß sich geschiedene Ehegatten in einem Unterhaltsvergleich wechselseitig verpflichtet haben, für je ein im Haushalt des einen Elternteiles verbleibendes Kind aus der geschiedenen Ehe einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in gleicher Höhe zu leisten (und auch geleistet haben), begründet keinen Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 34 EStG (Hinweis auf , 1827/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140038.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-60149