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VwGH 13.07.1982, 82/05/0104

VwGH 13.07.1982, 82/05/0104

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Berufungsbehörde ist an die nicht die Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides tragenden Teile der Begründung ihres unter Berufung auf § 66 Abs 2 AVG 1950 ergangenen Bescheides im zweiten Rechtsgang nicht gebunden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10796 A/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982050104.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-59916