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VwGH 01.07.1982, 81/16/0163

VwGH 01.07.1982, 81/16/0163

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (, 302/79). Hat das Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E , 2271/71 ; E , 1063/79).
Norm
RS 2
Auch die verhältnismäßig geringe Nutzfläche der einzelnen Wohnungstypen kann ein Indiz für eine angestrebte fremdenverkehrsmäßige Nutzung der Anlage bilden.
Norm
RS 3
Ausführungen zur Frage, ob im Schwimmbad und Sauna einem Gebäude den Charakter einer Arbeiterwohnstätte nehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981160163.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-59803