VwGH 01.07.1982, 81/16/0163
VwGH 01.07.1982, 81/16/0163
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (, 302/79). Hat das Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E , 2271/71 ; E , 1063/79). |
Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 2 | Auch die verhältnismäßig geringe Nutzfläche der einzelnen Wohnungstypen kann ein Indiz für eine angestrebte fremdenverkehrsmäßige Nutzung der Anlage bilden. |
Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 3 | Ausführungen zur Frage, ob im Schwimmbad und Sauna einem Gebäude den Charakter einer Arbeiterwohnstätte nehmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981160163.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-59803