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VwGH 09.02.1982, 81/14/0136

VwGH 09.02.1982, 81/14/0136

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Tätigt ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt, Betriebsausgaben für künftige Besteuerungsperioden, nur um die Auswirkungen für ihn ungünstigerer in künftigen Besteuerungsperioden wirksam werdender Abgabenvorschriften abzuwenden, so liegt eine zulässige Steuervermeidung vor. Eine derartige "Vorwegnahme" von Betriebsausgaben ist kein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5653 F/1982;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59727