VwGH 09.02.1982, 81/14/0136
VwGH 09.02.1982, 81/14/0136
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Tätigt ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt, Betriebsausgaben für künftige Besteuerungsperioden, nur um die Auswirkungen für ihn ungünstigerer in künftigen Besteuerungsperioden wirksam werdender Abgabenvorschriften abzuwenden, so liegt eine zulässige Steuervermeidung vor. Eine derartige "Vorwegnahme" von Betriebsausgaben ist kein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5653 F/1982; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981140136.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-59727