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VwGH 13.10.1981, 81/14/0049

VwGH 13.10.1981, 81/14/0049

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Daß für die Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung eine "einigermaßen" ordnungsgemäße Buchhaltung vorliegen muß, läßt sich weder aus § 8 EStG 1972, wo ordnungsmäßige Buchführung NICHT als Erfordernis der vorzeitigen Abschreibung genannt ist, noch aus dem Zweck des Gesetzes direkt oder indirekt ableiten.
Normen
RS 2
Eine sogenannte Globalschätzung des Reingewinnes durch Ermittlung eines Reingewinnsatzes im Wege des äußeren Betriebsvermögensvergleiches schließt die Steuerbegünstigung der vorzeitigen Abschreibung nicht aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5623 F/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140049.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-59697