VwGH 13.10.1981, 81/14/0049
VwGH 13.10.1981, 81/14/0049
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §8 Abs1; |
RS 1 | Daß für die Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung eine "einigermaßen" ordnungsgemäße Buchhaltung vorliegen muß, läßt sich weder aus § 8 EStG 1972, wo ordnungsmäßige Buchführung NICHT als Erfordernis der vorzeitigen Abschreibung genannt ist, noch aus dem Zweck des Gesetzes direkt oder indirekt ableiten. |
Normen | |
RS 2 | Eine sogenannte Globalschätzung des Reingewinnes durch Ermittlung eines Reingewinnsatzes im Wege des äußeren Betriebsvermögensvergleiches schließt die Steuerbegünstigung der vorzeitigen Abschreibung nicht aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5623 F/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981140049.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-59697