VwGH 26.05.1981, 81/14/0006
VwGH 26.05.1981, 81/14/0006
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | 1) Es besteht keine gesetzliche Vorschrift, die Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung müsse der Partei eine bestimmte Anzahl von Tagen vor dem Termin zugekommen sein; 2) § 270 Abs 3 BAO enthält keine zwingende Bestimmung (daher keine Verletzung einer Verfahrensvorschrift, wenn in der ESt-Sache eines Arztes dem Berufungssenat kein Beisitzer aus der Berufsgruppe der Ärzte angehört; Hinweis E , 328/64 und E , 1332/63). |
Normen | |
RS 2 | Liegt der betrieblich genutzte Teil einer Eigentumswohnung unter 20 %, ist die gesamte Wohnung dem Privatvermögen zuzurechnen, doch steht auch hier (wie bei Gebäuden in gleichgelagertem Fall) anteilige AfA insoweit zu, als sie dem auf die Nutzungsdauer verteilten Wertverzehr der betrieblich genutzten Räumlichkeiten entspricht. (Hinweis E , 1223/58 und vom , 2067/77). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981140006.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-59686