VwGH 28.09.1983, 81/13/0115
VwGH 28.09.1983, 81/13/0115
Rechtssatz
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Normen | ASVGNov 32te Art7 Abs7; EStG 1972 §18 Abs1 Z2; |
RS 1 | Aus der gesetzlichen Regelung des Art VII Abs 7 der 32ten ASVG-Novelle ergibt sich zweifelsfrei, daß der für den nachträglichen Einkauf von Versicherungszeiten erforderliche Beitrag schuldrechtlich in einer einmaligen Leistung besteht und daher gemäß § 18 Abs 1 Z 2 zweiter Satz EStG gleichmäßig auf 20 Jahre verteilt als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, auch wenn er tatsächlich in Raten entrichtet wird. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981130115.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-59657