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VwGH 15.12.1982, 81/13/0025

VwGH 15.12.1982, 81/13/0025

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Zwischen den Kosten für die Anschaffung bzw Herstellung einer Eigentumswohnung einerseits und einer zugesagten einkommensteuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten gemäß § 99 Abs 4 EStG 1967 anderseits, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang (Hinweis E , 81/13/0007).
Normen
RS 2
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung und damit einer Steuerersparnis kann zwar ein ausschlaggebender Beweggrund dafür sein, ein bestimmtes Wirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen, dieser Umstand hat aber auf die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes grundsätzlich keinen Einfluß.
Normen
RS 3
Der Ersatz TATSÄCHLICH erwachsener steuerlich nicht absetzbarer Prozeßkosten ist einkommensteuerlich nicht als Einnahme anzusetzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130025.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-59630