VwGH 15.12.1982, 81/13/0025
VwGH 15.12.1982, 81/13/0025
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Zwischen den Kosten für die Anschaffung bzw Herstellung einer Eigentumswohnung einerseits und einer zugesagten einkommensteuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten gemäß § 99 Abs 4 EStG 1967 anderseits, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang (Hinweis E , 81/13/0007). |
Normen | |
RS 2 | Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung und damit einer Steuerersparnis kann zwar ein ausschlaggebender Beweggrund dafür sein, ein bestimmtes Wirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen, dieser Umstand hat aber auf die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes grundsätzlich keinen Einfluß. |
Normen | |
RS 3 | Der Ersatz TATSÄCHLICH erwachsener steuerlich nicht absetzbarer Prozeßkosten ist einkommensteuerlich nicht als Einnahme anzusetzen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981130025.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-59630