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VwGH 22.09.1982, 81/13/0007

VwGH 22.09.1982, 81/13/0007

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Betrag, der auf Grund eines echten Garantievertrages geleistet wird und auf den Ersatz der Einkommensteuer entfällt, die der Steuerpflichtige bei Vorhandensein der zugesicherten sachlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 99 Abs 4 EStG 1967 nicht zu bezahlen gehabt hätte, unterliegt nicht der Einkommensteuer und verringert auch nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten der Eigentumswohnungen.
Normen
RS 2
Der Betrag, der auf Grund eines echten Garantievertrages geleistet wird und auf den Ersatz von Zinsen entfällt,
Norm
RS 3
Der Betrag, den der Rechtsanwalt in seiner eigenen Zivilrechtssache als die ihm gebührenden Kosten erhält, gehört zu seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981130007.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-59628