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VwGH 18.09.1981, 81/08/0115

VwGH 18.09.1981, 81/08/0115

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Anträge auf Wiederaufnahme eines Leistungsverfahrens stellen Verwaltungssachen iSd § 355 ASVG dar.
Normen
RS 2
Obwohl Anträge auf Wiederaufnahme eines Leistungsverfahrens ihrem unmittelbaren Verfahrenszweck nach nicht auf Feststellung, sondern auf verfahrensrechtliche Gestaltung gerichtet sind, unterliegen sie dennoch dem § 410 Abs 1 Z 7 und damit dem § 410 Abs 2 ASVG.
Normen
RS 3
Im Falle einer Säumnis des Landeshauptmannes mit einer Entscheidung gemäß § 410 Abs 2 ASVG ist "sachlich in Betracht kommende Oberbehörde" iSd § 73 Abs 2 AVG 1950 der BM für soz. Verwaltung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10544 A/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981080115.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-59583