zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, Juli 2006, Seite 96

Rechtsmittellegitimation des bisherigen Sachwalters gegen den Enthebungs- bzw Umstellungsbeschluss

FamZ 35/06

§ 43 Abs 1 AußStrG; §§ 127, 128 AußStrG

Entgegen der älteren Rsp des OGH, wonach dem bisherigen Sachwalter gegen den Umbestellungsbeschluss kein Rechtsmittel zustehe (NZ 2005/49; 9 Ob 143/04a), kommt dem enthobenen Sachwalter gegen seine Enthebung nun nach neuer Rechtslage Rechtsmittellegitimation zu. Im Gegensatz zu § 12 AußStrG aF tritt nämlich gem § 43 Abs 1 AußStrG nF die Verbindlichkeit der Rechtsgestaltung erst mit Rechtskraft des Beschlusses und nicht bereits mit Zustellung der Entscheidung ein. Dies gilt - mangels einer Sonderregelung - auch für die Umbestellungsbeschlüsse des Sachwalterschaftsgerichts. Damit kann die Rsp zur fehlenden Rechtsmittellegitimation des bisherigen Sachwalters gegen den Enthebungs- oder Umbestellungsbeschluss nicht mehr aufrechterhalten werden.

Anmerkung

Diese Entscheidung steht im Einklang mit 10 Ob 123/05v. Der bisherige Sachwalter kann daher gegen den Enthebungs- bzw Umbestellungsbeschluss sowohl im eigenen Namen, als auch im Namen des Pflegebefohlenen ein Rechtsmittel ergreifen.

Astrid Deixler-Hübner

Rubrik betreut von: Martin Schauer
Daten werden geladen...