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Zum Stellenwert und zu den Aufgaben ärztlicher Aufklärung
Medizinische Beratung vor Errichtung einer Patientenverfügung
Das Patientenverfügungs-Gesetz stellt einen weiteren Schritt zur Förderung der Selbstbestimmung des Menschen dar. Wird die Verfügung dabei als Instrument angesehen, das es erlaubt, den eigenen Lebensentwurf selbst dann weiterzugestalten, wenn die Kommunikations- oder Kognitionsfähigkeit krankheitsbedingt verloren gegangen ist, so verkommt es nicht zur bloßen „Abwehr- und Kampfmaßnahme eines widerständigen Patienten“, die dem Misstrauen vor verbissenem therapeutischen Übereifer oder der Angst vor einem erschwerten, verlängerten Sterben entspringt. Als kreatives Gestaltungsinstrument verstanden, ermöglicht es auch den zukünftigen Interpretinnen einen weniger defensiven Zugang. Eine Patientenverfügung ohne ärztliche Aufklärung bleibt zumeist aber nur bruchstückhaft, ja teilweise überhaupt nur „dem Anschein nach autonom“. Der ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung kommt somit besondere Bedeutung zu. Im Folgenden sollen die verschiedenen Dimensionen dieser Aufklärung kurz angesprochen werden.
1.Zur individuellen Wertorientierung des Patienten als Grundlage und Thema des ärztlichen Aufklärungsgesprächs
Wenn Autonomie das „Recht und Vermögen des Menschen“ beschreibt, ...